Allgemeine Geschäftsbedingungen türkiscard
1.Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse und Leistungen von türkiscard erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten nur, sofern das Vertragsunternehmen (VU) Unternehmer ist
( §24 Abs. 1 Nr. 1 AGBG).
1.2. Den AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des VU gelten nicht für türkiscard
erteilte Aufträge oder mit türkiscard getroffene Vereinbarungen bzw. begründete Vertragsverhältnisse.
Dies gilt selbst dann, wenn türkiscard in Kenntnis der ihren AGB entgegenstehenden oder von ihnen
abweichenden Bedingungen des VU Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.
2. Serviceleistungen
2.1. türkiscard stellt dem VU für die Dauer des Vertrags wochentags zu den üblichen Geschäftszeiten
einen Hotline-Service zur Verfügung, der dem VU allgemeine und zur Dienstleistung betreffende Fragen beantwortet.
Darüber hinausgehende Serviceleistungen, insbesondere außerhalb der bei türkiscard üblichen Geschäftszeiten,
sind gesondert vergütungspflichtig.
2.2. Die vorstehenden Verpflichtungen von türkiscard bestehen jedoch nicht bei Spannungswechsel der
Strom- oder Telefonversorgung oder deren Ausfall.
2.3. Für die von türkiscard gelieferten Terminals wird die gesetzliche Gewährleistung vereinbart.
Bei defekten Geräten wird wochentags innerhalb von 24 Stunden nach Meldung des Defekts ein Ersatzgerät
auf normalem Transportweg an dem VU unfrei versandt. Das VU sendet das defekte Gerät zur Reparatur an türkiscard.
Nach erfolgreicher Reparatur des Gerätes wird es gegen das Ersatzgerät ausgetauscht.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. türkiscard betreibt ein System zur Verwaltung von Bonuspunkten, die vom VU mittels Terminal
oder Internet-Anwendung erfasst werden. türkiscard stellt die notwendige technische Einrichtung
gegen Entgelt zur Verfügung. türkiscard stellt dem VU gegen Entgelt die notwendige Anzahl türkiscard
Kundenkarten und entsprechende Kartenanträge zur Aufnahme der Karteninhaberdaten sowie Information der
Karteninhaber über die Teilnahmebedingungen am türkiscard Programm zur Verfügung.
3.2. türkiscard stellt für den VU zwecks Abwicklung der Kundenkartentransaktionen,
Datenübermittlungsanschlüsse, Rechnerzeit und Datenleitungen zur Verfügung. türkiscard gewährleistet
dabei den regelmäßigen Betrieb des Kundenkartensystems.
3.3. Teile der an den Transaktions- und Terminal-Verwaltungsrechnern anfallenden Informationen
werden von türkiscard und/oder ihren Erfüllungsgehilfen gespeichert, um Lastschriftdateien nach
den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahrens zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
(DTAUS- Verfahren) zu erstellen, Rücklastschriften und sonstige Reklamationen zu bearbeiten und Entgelte
abzurechnen.
3.4. türkiscard kann den Kundenkartenservice hinsichtlich Qualität, Sicherheit und Kosten optimieren
und dafür die angebotenen Dienstleistungen ändern. Die Modifizierungen werden dem VU rechtzeitig
vorher angekündigt.
3.5. Für aufkommende Fragen und Probleme bezüglich Störungsmeldungen und sonstige Rückfragen
bezüglich des Kundenkartensystems stellt türkiscard dem VU werktags zu den üblichen Geschäftszeiten
der türkiscard einen Telefonservice (Hotline) zur Verfügungy
4. Pflichten des Vertragsunternehmens
4.1. Das VU verpflichtet sich, die Entgelte für die von türkiscard erbrachten Lieferungen und Leistungen
bzw. Karteninhabern gutgeschriebenen Punkte innerhalb der vereinbarten Fristen zu zahlen.
4.2. Das VU stellt am Ausstellungsort des Terminals einen geeigneten Telefonanschluss sowie einen
Anschluss für die Stromversorgung zur Verfügung. Beide Anschlüsse müssen permanent verfügbar sein.
4.3. Das VU verpflichtet sich, einen Mangel an den türkiscard Leistungen der türkiscard unverzüglich
anzuzeigen. Bei Störungen des Telefonnetzes, der Stromversorgung hat sich das VU an seinen jeweiligen
Vertragspartner zu wenden. Auch die Geltendmachung der Rechte ist türkiscard sofort zu melden.
4.4. Das VU ist verpflichtet, türkiscard jede Änderung der im Vertrag gemachten Angaben, insbesondere
eine Änderung seiner Firma, Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Anschrift oder Telefonnummer unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall einer Veräußerung des Unternehmens des VU oder eines
Inhaberwechsels beim VU. Das VU ist verpflichtet, türkiscard jeden Schaden aus der schuldhaften
Verletzung der vorgenannten Anzeigepflichten entstehen, zu ersetzen.
5. Gebühren
5.1. türkiscard berechnet Ihre einmaligen und widerkehrenden Gebühren aus der jeweils gültigen
Preisliste.
5.2. Gegen gesonderte Entgelte erbringt türkiscard zusätzliche Leistungen wie (z.B. die Erstellung
von Statistiken, Direktmailing mit Endkunden, Werbeanzeigen im türkisPost, Couponing), die in einer
gesonderten Vereinbarung zwischen dem VU und türkiscard zu spezifizieren sind.
6. Zahlung
6.1. Die von türkiscard erbrachten Lieferungen und Leistungen bzw. Karteninhabern gutgeschriebenen bzw.
eingelösten Punkte werden pro Kalendermonat abgerechnet und sind mit Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von türkiscard sind innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum
schriftlich vorzunehmen.
6.2. Die Gutschrift der Punkte erfolgt vorläufig, d.h. die Punkte sind für den Karteninhaber erst nach
Zahlungseingang durch das VU verfügbar. türkiscard ist berechtigt, die dem Karteninhaber gutgeschriebenen
Punkte zu stornieren, wenn das VU die damit verbundenen Entgelte nicht innerhalb des Zahlungszieles
beglichen hat. Gleichzeitig ist türkiscard berechtigt, dem Karteninhaber den Grund dieser Stornierung
mitzuteilen.
6.3. Aufrechnungen seitens des VU mit von türkiscard bestrittenen, nicht anerkannten oder nicht
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes wegen solcher Gegenansprüche. 6.4. Vertragsbeginn ist - sofern im Vertrag nichts
anderes bestimmt ist - der Tag der Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Produkte und Materialien.
Die Bereitstellung liegt vor, wenn die Anbindung an das türkiscard System erfolgt ist.
6.5. Das VU verpflichtet sich, die Kundenkartengebühren durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
zu entrichten. Zu diesem Zweck ermächtigt er türkiscard, den von ihm bei Vertragsabschluss
unterzeichneten Abbuchungsauftrag für Lastschriften direkt an das als Zahlstelle fungierende
Kreditinstitut weiterzuleiten und ermächtigt türkiscard ferner, die Kundenkartengebühren zzgl.
Umsatzsteuer zum jeweiligen Fälligkeitstermin (6.1.,6.2.) von seinem Konto abzubuchen.
6.6. Das VU ist verpflichtet, für den Fall, dass es zu Rücklastschriften kommt, an türkiscard die
dieser bankseitig belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale pro Rücklastschrift
zu erstatten.
6.7. Das VU ist verpflichtet, jede Änderung seiner Bankverbindung türkiscard mindestens 10 Tage
vor dem nächsten Fälligkeitstermin der Kundenkartengebühren schriftlich mitzuteilen.
7. Vertragsdauer, Kündigung
7.1. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien der jeweils anderen
- unter Wahrung der Schriftform - spätestens drei Monate vor Vertragsende erklärt, dass sie das
Vertragsverhältnis nicht fortzusetzen beabsichtigen.
7.2. Während der vereinbarten Vertragsdauer ist der Vertrag von Seiten türkiscard nur aus wichtigem
Grund und zwar schriftlich kündbar mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
Ein wichtiger, zur fristlosen Kündigung durch türkiscard berechtigter Grund liegt insbesondere
dann vor, wenn türkiscard die Fortsetzung des Vertrags aus vom VU zu vertretenden Gründen nicht
zugemutet werden kann. Dieses gilt insbesondere, wenn das VU sich mit der Zahlung des monatlichen
Entgelts an türkiscard für zwei aufeinander folgende Monate, oder mit einem nicht unerheblichen
Teil davon in Verzug befindet, oder die entsprechenden von türkiscard zu Lasten des VU eingereichten
Lastschriften bei der Erstvorlage nicht eingelöst werden, wenn das VU seine Zahlungen einstellt,
in das Vermögen des VU die Zwangsvollstreckung betrieben wird, das VU Antrag auf Durchführung des
Insolvenzverfahrens gestellt hat, dieser eröffnet oder der Antrag mangels Masse abgewiesen worden
ist oder Scheck- oder Wechselproteste gegen das VU ergangen sind.
7.3. türkiscard kann die Aufnahme des Systembetriebs verweigern, sofern der Händler die erste Rechnung
nicht beglichen hat.
7.4. Kündigt türkiscard den Vertrag nach Ziffer 7.2. der türkiscard- AGB, kann türkiscard vom VU Ersatz
des Schadens verlangen, der türkiscard durch das vorzeitige Vertragsende entsteht. Dieser Schaden
errechnet sich in Höhe der monatlichen Grundgebühr für den Zeitraum zwischen der Kündigung des
Vertrags und dem frühestmöglichen Vertragsende bei ordentlicher Kündigung.
8. Haftung
8.1. Schadenersatzansprüche des VU, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind sowohl gegen türkiscard als
auch gegen Verrichtungsgehilfen von türkiscard grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die
Schadenverursachung nicht auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten von türkiscard beruht. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem
Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen von türkiscard ist die Haftung auf Fälle der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung
von türkiscard auf den Ersatz typischer, für türkiscard zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbarer
Schäden. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind mittelbare Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn,
von der Haftung ausgeschlossen.
8.2. türkiscard haftet nicht für die Beschränkungen und Störungen im Bereich der Fernmeldeanlagen der
Telekommunikationsanbieter.
8.3. Sämtliche Schadenersatzansprüche des VU gegen türkiscard - mit Ausnahme solcher aus unerlaubter
Handlung - verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt zum Zeitpunkt des
schadenverursachenden Ereignisses.
9. Vertraulichkeitsabrede
9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig über die Dauer dieses Vertrages hinaus,
Einzelheiten aus dem Inhalt dieses Vertrages sowie alle Erkenntnisse und Informationen,
die sie anlässlich der Vertrags-Gestaltung und -Abwicklung erlangen, vertraulich zu behandeln und hierüber
Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt auch für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
eines jeden Vertragspartners, die dem jeweils anderen Vertragspartner anlässlich der Durchführung des
Vertrages bekannt werden.
9.2. Die Vertragspartner verpflichten sich darüber hinaus, die Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes
einzuhalten.
10. Sonstiges
10.1. türkiscard ist berechtigt, die Bedingungen der AGB zu ändern. Änderungen gelten als vom VU
anerkannt, wenn er nach Mitteilung der Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich
türkiscard gegenüber widerspricht. Hierauf wird türkiscard das VU bei seiner Änderungsmitteilung
ausdrücklich hinweisen.
10.2. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
10.3. türkiscard ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Kundenkarten- Vertrag auf Dritte zu
übertragen.
10.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Lücken gilt
eine solche Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit bzw.
Lücke erkannt hätten
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1. Auf diesen Vertrag nebst AGB findet deutsches Recht Anwendung.
11.2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von türkiscard sowie Zahlungen des VU ist Bochum,
Deutschland.
11.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten
ist Bochum oder nach Wahl von türkiscard der allgemeine Gerichtsstand des VU. Dies gilt nur, sofern
der Händler Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
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